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Allgemeine Geschäftsbedinungen

Geltungsbereich und Zweck der Ordnung

Diese Ordnung gilt für die gesamte Einrichtung des Five Fitness. Zweck dieser Ordnung ist es, alle Besucher zu einem Verhalten zu verpflichten, dass Ruhe, Sauberkeit und Erholung gewährleistet. Die Benutzung wird grundsätzlich jedem gestattet, sofern er nicht ansteckend krank oder betrunken ist. Kindern unter 16 Jahren ist das Training an den Fitnessgeräten mit Gewichten untersagt. Grundsätzlich ist bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten Voraussetzung für die Teilnahme am Training.

Aushang

Öffnungszeiten, Änderungen der Öffnungszeiten (z.B. an Feiertagen), sonstige wichtige Mitteilungen und die maßgeblichen Teile der Hausordnung werden an klar ersichtlicher Stelle durch Aushang bekannt gegeben.

Regeln der Haus- und Geschäftsordnung

  1. Das Einchecken im Five Fitness ist nur mit einem gültigen Mitgliedsausweis möglich.
  2. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte, sowie Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden.
  3. Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.
  4. Das Rauchen ist im gesamten Studio untersagt.
  5. Die Handynutzung ist auf der Trainingsfläche nur in Ausnahmefällen (z.B. Erreichbarkeit wegen Bereitschaftsdienstes) erlaubt.
  6. Das Trinken von Alkohol in den Umkleidekabinen und in den Fitnessräumen ist untersagt.
  7. Um einen gefahrlosen Aufenthalt im FiveFitness zu ermöglichen, ist den Weisungen der Trainer und des Personals unbedingt Folge zu leisten.
  8. Für selbstverschuldete Unfälle haftet das Mitglied selbst.
  9. Zur Unterbringung der Kleidung und Wertsachen sind die dafür vorgesehenen Garderobenschränke bzw. Schließfächer zu benutzen, die mit einem eigenen Vorhängeschloss abzuschließen sind. Das Studio haftet nicht für mitgebrachte Dinge.
  10. Im Falle der Schließung der Anlage durch höhere Gewalt ist der Monatsbeitrag zur Aufrechterhaltung des gesamten Betriebes weiterhin zu entrichten.
  11. Im Studio gefundene Sachen sind beim Personal abzugeben. Das Personal ist berechtigt, die Fundsachen den nachweislich Berechtigten zurückzugeben. Geringwertige Fundsachen werden nach einer angemessenen Frist bei Nichtabholung entsorgt. Für verlorene oder vergessene Sachen übernimmt das Five Fitness keine Haftung.
  12. In der gesamten Anlage sind Glasflaschen verboten.
  13. Hantelscheiben sind nach Gebrauch wieder von den Stangen und Maschinen zu entfernen und auf die dafür vorgesehenen Ständer abzulegen. Aus hygienischen Gründen ist unbedingt ein Handtuch als Unterlage zu verwenden.
  14. Im gesamten Trainingsbereich ist auf das entsprechende Schuhwerk zu achten. Keine Straßenschuhe oder Flip-Flops!
  15. Kurse können regelmäßig im Kursplan geändert werden. Kurse, in denen regelmäßig nicht die entsprechende Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen anwesend ist, können gestrichen werden.